Schiedsgutachten

Begriffsdefinition:

Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten, das von beiden Parteien in Auftrag gegeben wird und dessen Tatsachenfeststellungen für die Parteien verbindlich sein sollen.

Insbesondere im Zuge der außergerichtlichen Einigung ist das Schiedsgutachten von großer Bedeutung. Das Schiedsgutachten stellt eine schnelle, effektive und im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kostengünstige Möglichkeit der Streitbeilegung dar, da die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen abschließend mit Bindungswirkung für beide Parteien getroffen werden.

Grundsätzlich gelten für den Sachverständigen die gleichen Anforderungen wie an die privatgutachterliche Tätigkeit, jedoch bestehen einige rechtliche Besonderheiten sowohl für den Sachverständigen wie auch für die Parteien.

Für den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bedeutet die Tätigkeit als Schiedsgutachter bis zu einem bestimmten Grad auch die Beschäftigung mit rechtlichen Fragen, jedoch ist dies keinesfalls Schwerpunkt seiner Aufgabe. Insbesondere obliegt ihm nicht die Festlegung von verbindlichen Rechtsfolgen für die Parteien bzw. zu wessen Lasten seine Feststellungen gehen, sondern wie beim „normalen“ Privatgutachten steht die Feststellung und Bewertung von fachlich / technischen Fragen an erster Stelle.

Nach oben scrollen