Privatgutachten

Begriffsdefinition:

Als Privatgutachten werden alle Gutachten bezeichnet, die außergerichtlich erstattet werden, für private Auftraggeber.

Privatgutachten nennt man häufig auch
– Parteigutachten oder außergerichtliche Gutachten.

Der Begriff außergerichtliches Gutachten ist die zutreffendste Definition.
Private Auftraggeber sind jedoch nicht nur Privatpersonen im allgemeinen Sprachsinn, sondern der Kreis der möglichen Auftraggeber bezieht sich auf den gesamten außergerichtlichen Bereich.

So sind mögliche Auftraggeber z. B.

  • Privatpersonen
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmungen
  • Versicherungen
  • Banken
  • Gesellschaftliche Institutionen, wie z. B. Stiftungen oder Vereine
  • Parteien, Gewerkschaften, aber auch
  • Behörden.
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