Begriffsdefinition:
Sachverständiger bei einem gerichtlichen Verfahren:
Die Aufgaben des in gerichtlichen Verfahren eingeschalteten Sachverständigen ergeben sich aus dem Inhalt und Umfang des gerichtlichen Auftrages
an deren Einhaltung die Sachverständigen streng gebunden sind
Aufgaben des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beim Gerichtsverfahren:
Dem gerichtlichen Sachverständigen können in dem jeweiligen Verfahren folgende Aufgaben übertragen werden, wie die Beurteilung von
Feststellungen / Mitteilung von Erfahrungssätzen usw., er informiert u.a. über Fakten wie Stand der Wissenschaft und Technik / allgemein anerkannte Regeln der Technik / Erfahrungen bzw. Ortsüblichkeit von Preisen und Löhnen.
Der Sachverständige hilft somit dem sachkundigen Richter bei der Beurteilung und der Feststellung von Fakten / Tatsachen, in seinem Fachgebiet.
Die Begutachtung wird in der Regel in Form per Beweisbeschluß angeordnet. Aufträge zur Gutachtenerstellung werden vom Gericht
(Richter / Staatsanwalt) an den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erteilt.