Herzlich willkommen beim Sachverständigenbüro Heino Griewaldt
Von der Handwerkskammer Schwerin öffentlich bestellt und vereidigt
Maler- und Lackierermeister Heino Griewaldt
Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Aufgabenbereich: Anstrich-/ Lackier-/ Tapezier- und Bodenbelagsarbeiten (textil/ elastisch, wie Teppich, Linoleum, PVC)
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien,
wie Handwerkern / Kunden die sog. Rolle eines „Helfers der Richter“ ein.
Des Weiteren können wir auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens als Privatgutachter tätig werden, wie für
Gewerbliche Auftraggeber / Behörden / Architekten / Hausverwaltungen / Versicherungen / Privatpersonen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger“
(Abkürzung: ö.b.u.v.) gesetzlich geschützt. Der Missbrauch des Titels ist strafbar gemäß § 132a StGB (Strafgesetzbuch).
Sachverständiger kann nur werden, wer über eine „Besondere Sachkunde“ verfügt, d.h. überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzt,
die über eines „normalen“ Meisters deutlich hinausgehen, um als Sachverständiger u.a. Arbeiten anderer Meister qualifiziert beurteilen zu können,
sowie seine Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung oder in § 36 der Gewerbeordnung (GewO). Die Bestellung kann durch eine Handwerkskammer / Industrie- und Handelskammer / Landwirtschaftskammer / Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen.
Die Tätigkeit des öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der Handwerkskammer beschränkt, von der er öffentlich bestellt und vereidigt worden ist, sondern er kann im gesamten Bundesgebiet sowohl für Gerichte, Behörden als auch private Auftraggeber tätig werden.